Entstehung
Die Interessengemeinschaft Inselrhein ist im Zuge der Auseinandersetzungen um das im Sommer 2024 plötzlich verfügte und dann vorläufig wieder ausgesetzte Befahrensverbot der Fulder und der Ilmenaue entstanden. Zum Begriff wurde die Interessengemeinschaft Inselrhein erstmals Anfang November 2024 mit der Berichterstattung in verschiedenen Medien.
Ihren ersten öffentlichen Auftritt hatte die Interessengemeinschaft Inselrhein mit einem Kurzreferat der Initiatorin und Moderatorin der Interessengemeinschaft, Birgit Fluhrer (zugleich Vorsitzende des Rüdesheimer Yacht-Clubs) beim dritten „Runden Tisch“, am 13. Dezember 2024 in Ingelheim. Sie hatte durchgesetzt, dass dort die Interessengemeinschaft in einem Kurzreferat die Positionen der Wassersportler und Anlieger vortragen konnte. Bis dahin hatten nur Behörden und Vogelkundler Referate halten können.
Der „Runde Tisch“ war von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD), Rheinland-Pfalz, erstmals am 28. Oktober 2024 einberufen worden, um Stellungnahmen der Beteiligten zum Schutz der Brut-, Zug- und Rastvogelarten im Naturschutzgebiet „Fulder Aue – Ilmen Aue“, bzw. zum weiteren Nutzungsverfahren zu hören.
Wie alles begann
Mit sofortiger Wirkung war Ende Juli 2024 ein Befahrensverbot der Stillgewässer Fulder Aue und Ilmenaue von der SGD Süd verfügt worden. Wassersportler und Anlieger, die Nutzer dieser Gewässer, wurden darüber allerdings nicht in Kenntnis gesetzt, sondern erfuhren von dieser Verfügung nur durch Zufall am 2. August 2024. Auch die Wasserschutzpolizei und das Wasserschifffahrtsamt waren zunächst nicht informiert worden.
Auslöser des sofortigen Befahrensverbots waren wohl Hinweise auf das im dortigen Naturschutzgebiet verbotenerweise Betreten von Sandbänken. Ein Befahrensverbot über das zuständige Bundesverkehrsministerium war von der Oberen Naturschutzbehörde in Rheinland-Pfalz schon vor zwei Jahren eingefordert, bislang aber nicht realisiert worden. So sah sich die Naturschutzbehörde gezwungen, nun über die SGD Süd selbst ein Befahrensverbot durchzusetzen. Existenziell davon betroffen waren Wassersport-Vereine, die im Gebiet der betroffenen Auen trainierten, sowie Anlieger. Buchstäblich ausgesperrt wurden dadurch auch Wassersportler, die hier ihre Freizeit auf dem Wasser genießen wollten.
Vereine reagieren
Der WSV Geisenheim ist als Ruderverein auf der hessischen Seite ganz besonders betroffen. Dort hatte man am 01.08.2024 bereits eine Vorstandssitzung einberufen und beschlossen zu klagen. Um das Verfahren bezahlen zu können sollte ggf. ein Boot verkauft werden. Im Rüdesheimer Yacht-Club fand am 05.08.2024 eine außerordentliche Vorstandssitzung statt. Es wurde auch hier beschlossen, ein Klageverfahren zu initiieren. Ein Anwalt wurde beauftragt, Klage einzureichen. Weitere Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sind mit Anwälten und Klageverfahren beschäftigt. Bis heute sind mindestens 12 juristische Verfahren eingeleitet worden.
Am 07.08.2024 fand ein Runder Tisch für alle betroffenen Wassersportanlagen, Vereine, Personen in Oestrich-Winkel statt. Eingeladen hatten Birgit Fluhrer (Rüdesheimer Yacht-Club), Ewald Krämer und Josef Schönleber (Nautikclub Winkel). Die Beteiligung war groß: Mehr als 50 Personen waren anwesend. Angesichts des kurzfristig anberaumten Termins und der Urlaubszeit war das eine stattliche Anzahl. Zumal den Veranstaltern noch viele Adressen für die Einladung fehlten. Im Nachgang kommen bis heute laufend weitere Anfragen von Vereinen und Personen, die dem Inselrhein-Netzwerk beitreten wollen.
Geplant wurden von Seiten der sich formierenden Interessengemeinschaft Inselrhein verschiedene weitere Maßnahmen: Unterschriftensammlung, Presseaktivitäten, Einschaltung der Gemeindevorstände, Information und Unterstützung der zuständigen Behörden und Ministerien sowie der Verbände.
Parallel waren auch Rechtsanwälte aktiv, die Rechtmäßigkeit, bzw. die Zuständigkeit der SGD Süd in diesem Fall zu untersuchen und im Zweifel dagegen zu klagen. Flankierend hatte im November 2024 der Inhaber einer Bootsfahrschule in Bingen, Tobias Völker, eine Petition für das Miteinander von Mensch und Natur im Inselrhein gestartet.
Die Interessengemeinschaft Inselrhein formiert sich
Im November 2024 hatten über 40 Frauen und Männer aus 17 Wassersport-Vereinen bis nach Budenheim und Wiesbaden, sowie aus anderen Organisationen und Anliegern Ihr Engagement für die Ziele der Interessengemeinschaft Inselrhein bekundet. Innerhalb der Interessengemeinschaft wurden nun verschiedene Arbeitsgebiete und Verantwortlichkeiten festgelegt und eine von der SGD Süd geforderte umfangreiche Aufstellung über die Art und Häufigkeit der Auen-Befahrung durch Wassersport erstellt.
Diese Arbeit wurde von der SGD Süd jedoch nicht im geforderten Umfang beachtet. Vonseiten der SGD Süd und ihrer Experten wurden Störungen seltener oder hier während der Brutzeit sesshafter oder hier rastender, durchziehender Vogelarten durch Wassersportler als wesentlich für eine weitere Einschränkung des Wassersports in diesem Gebiet eingestuft.
Beim dritten von der SGD Süd veranstalteten „Runden Tisch“ am 13. Dezember in Ingelheim hatte die SGD Süd ein Nutzungskonzept für Wassersportler vorgelegt, das von der Interessengemeinschaft abgelehnt wurde. Es sei für die wassersportliche Ausübung, etwa des Rudertrainings, nicht geeignet. Umgekehrt hatte die Interessengemeinschaft Inselrhein die dem Konzept zugrunde gelegten Gutachten verworfen: Die Gutachten seien an ruhigen Gewässern erstellt worden. Das sei mit dem Gebiet des Inselrheins nicht zu vergleichen, wo reger Schiffs- und Eisenbahnverkehr direkt neben, sowie Hubschrauberflüge dicht über dem Naturschutzgebiet weit mehr Störungen erzeugten als Wassersportler. Außerdem sei das Gebiet bei Niedrigwasser (Voraussetzung für die Brut einiger Wasservogelarten) für Wassersportler gar nicht befahrbar und schließlich würden auch Vogelkundler einräumen müssen, dass das Gebiet mittlerweile aus ganz anderen Gründen (wärmere Winter, weniger Nahrung) von weniger Vögeln als noch vor Jahren aufgesucht würde.
Am Jahresende 2024 ist noch kein Ergebnis dieser Auseinandersetzung abzusehen. Die SGD Süd will im Februar ihre Entscheidung verkünden. Gleichzeitig sind weiterhin Rechtsanwälte aktiv, um im Zweifel gegen die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen zu klagen.
Interessengemeinschaft Inselrhein Das Foto oben zeigt, worum es geht: Vögel und Boote im verträglichen Miteinander in den Rheinauen. Einfliegende Graugänse lassen sich weder vom Motorboot des Fotografen, noch durch die herankommende Motorjacht im Hintergrund stören – ein Schnappschuss mit Symbolkraft!
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