Die Auseinandersetzung um eine Änderung der Befahrensordnung Fulder Aue/Ilmen Aue spitzt sich zu. Während Birgit Fluhrer, Initiatorin/Moderatorin der Interessengemeinschaft Inselrhein, am Freitag (14.03.) für die Interessengemeinschaft via E-Mail einen Brief an den Bundesverkehrsminister mit der dringenden Bitte um Anhörung geschrieben hat, erhielt umgekehrt zeitgleich die Interessengemeinschaft Inselrhein sowie eine Reihe anderer Organisationen ein Schreiben aus dem Ministerium mit einer Aufforderung zur Stellungnahme bezüglich einer Änderung der Naturschutzgebietsbefahrensverordnung. Der liegt ein Vorschlag der SGD Süd zugrunde.
Die von der SGD Süd schon im Dezember 2024 gemachten Vorschläge, ein Teilgebiet innerhalb der Fulder Aue/Ilmen Aue für wassersportliche Nutzung offenzuhalten, wird in dem Brief der Interessengemeinschaft Inselrhein als völlig unzureichend entschieden abgelehnt. Zudem wird das diesem Vorschlag zugrunde liegende Vogelschutz-„Gutachten“ als für das betreffende Gebiet nicht relevant verworfen. Nachfolgend der Brief von Birgit Fluhrer, der versandt wurde, bevor das Schreiben aus dem Referat WS 25 des Bundesministeriums für Digtales und Verkehr in der Interessengemeinschaft Inselrhein eingetroffen ist. Dazu wird die Interessengemeinschaft in den nächsten Tagen eine Stellungnahme erarbeiten.
Hier der Brief von Birgit Fluhrer für die Interessengemeinschaft Inselrhein: