Jetzt ist es eindeutig: Die SGD Süd hat sich durch ein „Nicht-zuständig-Schreiben“ aus dem Streit um das Befahrungsverbot der Fulder Aue – Ilmenaue im Sommer 2024 zurückgezogen. Die sommerliche Befahrungssperre für dieses Gebiet ist damit aufgehoben. Ein großer Erfolg für die Interessengemeinschaft Inselrhein!
Neue Wendung im Streit um das Befahrungsverbot der Fulder Aue – Ilmenaue im Sommer 2024: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, die das damals verfügt hatte, war dafür gar nicht zuständig. Das geht jetzt aus einem Schreiben (28. Januar) der SGD Süd an Mitglieder der Interessengruppe Inselrhein hervor. Diese hatten selbst oder durch ihre Rechtsanwälte Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Damit konnte die Interessengemeinschaft Inselrhein die sommerliche Sperrung der Wasserfläche mit Widerspruch bei der Landesbehörde und sofortiger Klage vor dem Verwaltungsgericht verhindern.
„Tsunami der Empörung“ – gemeinsam stark!
Birgit Fluhrer, Initiatorin und Moderatorin der Interessengruppe Inselrhein dazu: „Wir haben im Sommer eine einzigartige länderübergreifende Initiative gestartet und nur deshalb eine dauerhafte Sperrung der Wasserfläche verhindern können. Nur gemeinsam konnten wir stark sein! Es gab bei den Wassersportvereinen und Anliegern einen Tsunami der Empörung. Nun herrscht große Erleichterung darüber, dass die Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd in Rheinland-Pfalz den Widersprüchen der Wassersportler und Wassersportlerinnen stattgegeben und die Allgemeinverfügung zur Sperrung der Wasserflächen zurückgezogen hat.“
Zuständig für Befahrungsverbote u.ä. in diesem Gebiet ist nach dem Schreiben der SGD das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, da es sich in den betroffenen Gebieten um eine Bundeswasserstraße handelt.
Verärgerung bleibt
Diese Klärung löst in der Interessengemeinschaft Inselrhein einerseits Erleichterung, andererseits auch Verärgerung aus. Erleichterung, weil auch das Vorgehen der SGD von der Interessengemeinschaft Inselrhein mehrfach deutlich missbilligt worden war. So hatten die Wassersportler immer nur wenig Zeit zu Anhörungen bei drei „Runden Tischen“ im Herbst 2024, mussten die Vorbereitungen dafür in ihrer Freizeit erledigen und konnten in den von Natur- und Vogelschutz-Gutachtern dominierten Veranstaltungen ihr Anliegen nur einmal selbst mit einem Referat vorbringen. Verärgerung, weil die SGD erst jetzt ihre Nicht-Zuständigkeit einräumt, in ihrem Schreiben erneut auf Vogelschutz-Handlungsbedarf verweist und sich dabei auf Gutachten stützt, die vorher von der Interessengemeinschaft Inselrhein als völlig inakzeptabel und nicht für dieses Revier passend abgelehnt worden waren.
Rückenwind für weitere Aktivitäten
Der Rheinnebenarm zwischen Ingelheim und Bingen ist außerhalb der Winterruhezeit wieder befahrbar. Dieses Ziel der Interessengemeinschaft Inselrhein ist erreicht. Zunächst also erst einmal Durchatmen in der stellenweise sehr aufgeregten Debatte um Vogelschutz und Wassersport. Damit ist die Sache aber vermutlich noch nicht ganz ausgestanden. Die Interessengemeinschaft Inselrhein ist jedenfalls fest entschlossen, ihre Interessen naturverträglich in den betroffenen Auen und im gesamten Inselrhein dauerhaft durchzusetzen. Mit dem Rückenwind der nun getroffenen Entscheidung und dem in der erfolgreichen Abwehr überzogener Vogelschutzambitionen entstandenen Gemeinsinn will die Interessengemeinschaft weitere Mitglieder finden und über ihre neue Homepage Sprachrohr für die Belange von Wassersport und Natur in der gesamten Region sein.